Sanierung eines Alpwegs in Rüschegg BE
Lengi Vorschess, 3153 Rüschegg / Guggisberg
Neue Baugesuche in Rüschegg per E-Mail erhalten
Für Fachleutepro
Ein Alpweg in Rüschegg (BE) soll nach einem Murgang verlegt werden, wobei ein Gewässer überdeckt und ein Teil des Waldes gerodet wird. Für Bauunternehmen bedeutet das vor allem Erdarbeiten und Tiefbau; das nachträgliche Baugesuch ist eingereicht, aber noch nicht bewilligt, und Einsprachen sind bis 20. November 2026 möglich.
Betroffene Gewerke
Zusammenfassung der NovaNest-KI auf Grundlage der amtlichen Publikation; prüfen Sie die Details im Dossier.
Das Projekt
Bauvorhaben: Umlegung Alpweg infolge Murgang (nachträgliches Baugesuch) Standort: Lengi Vorschess, Rüschegg/Guggisberg, Parzellen-Nrn. 131 (Rüschegg), 1519 (Guggisberg), Landwirtschaftszone / Wald, Koordinaten: 2’596’444 / 1’172’440, Inventar: Historischer Verkehrsweg, Wanderroute, Moorlandschaft von nationaler Bedeutung Nr. 163 Gurnigel/Gantrisch, Flachmoor von nationaler Bedeutung Nr. 3121 Ausnahmen: - Überdecken eines Gewässers (Art. 38 GschG) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 18, 21 und 22 NHG, Art. 12, 13 und 17 NSchV) - Eingriffe in Flachmoore von nationaler Bedeutung (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter NHG) - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Nichtforstliche Bauten und Anlagen im Wald (Art. 14 WaV und Art. 35 KWaV) Hinweise: - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GschV ) - Das Baugesuch beinhaltet ein Rodungsgesuch Auflage- und Einsprachefrist: 20. November 2026 Auflagestellen: - Gemeinde Rüschegg, Hirschhorn 298 a, 3153 Rüschegg-Gambach - Gemeinde Guggisberg, Dorf 67, 3158 Guggisberg Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/288079 eBau Nummer: 2026-14680 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Automatische Übersetzung der auf Französisch publizierten amtlichen Mitteilung.
Stand
Eingereicht am 21. Oktober 2026 · Status per 21. Oktober 2026
- 1Eingereicht
- 2Prüfung
- 3Schlussprüfung
- 4Entscheid
- 5Bau
- 6Abschluss
Beteiligte
Angaben aus den amtlichen Publikationen. Sie können unvollständig sein; massgebend ist das amtliche Dossier.