Silo und Trocknungsanlage Mühle in Ferenbalm BE
Unterdorfstrasse 29d, 3206 Biberen, Ferenbalm
Für Fachleutepro
Geplant ist der Neubau eines Silos und eines Anbaus für Anlieferung und Trocknung einer Mühle in Biberen (Gemeinde Ferenbalm), ergänzt durch 7 Autoabstellplätze, einen Velounterstand und 2 Lärmschutzwände, sowie die Verschiebung einer bestehenden Tankanlage. Für Bauunternehmen bedeutet dies eine Baustelle von industriellem Umfang (Rohbau, Aushub, Tiefbau, Haustechnik), deren Baugesuch erst eingereicht ist: Mit den Arbeiten darf noch nicht begonnen werden, die Auflage läuft bis 13. November 2026.
Betroffene Gewerke
Zusammenfassung der NovaNest-KI auf Grundlage der amtlichen Publikation; prüfen Sie die Details im Dossier.
Das Projekt
EBau Nr. 2026-2877 ___________________ Bauvorhaben: Neubau Silo und Anbau (Anlieferung + Trocknergebäude) / Neubau 7 Autoabstellplätze, Velounterstand und 2 Lärmschutzwände / Verschiebung best. Tankanlage ___________________ Standort: Unterdorfstrasse 29d, 3206 Biberen BE, Parzelle Nr. 2477, Nutzungszone: Überbauungsordnung Nr. 4 «Mühle Biberen», Koordinaten: 2'582'363 / 1'198'735 ___________________ Schutzzone/ -objekt: - erhaltenswerter Bibere-Kanal - Ortsbildschutzgebiet OSG ___________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzabwasser bestehend in die Gemeindekanalisation abgeleitet, das neue Sauberabwasser wird über eine Retention in die Bibere abgeleitet ___________________ Ausnahmen: - Eingriffe in die Ufervegetation, Art. 21 NHG - Verzicht Solarausstattungspflicht, Art. 39a KEnG ___________________ Hinweise: - Erleichterung Bauprofilierung, Art. 16 Abs. 3 BewD - Bauen im Gewässerraum, 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8-10 BGF und Art. 8-10 + 13 FiG - Bauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel / Grundwasserabsenkung Art. 26 Abs. 2 Bst. d und g KGV ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Ferenbalm, Ofenhausstrasse 37, 3206 Rizenbach ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/282245 eBau Nummer: 2026-2877 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 13. November 2026 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 14. Oktober 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Automatische Übersetzung der auf Französisch publizierten amtlichen Mitteilung.
Stand
Eingereicht am 14. Oktober 2026 · Status per 14. Oktober 2026
- 1Eingereicht
- 2Prüfung
- 3Schlussprüfung
- 4Entscheid
- 5Bau
- 6Abschluss
Beteiligte
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Angaben aus den amtlichen Publikationen. Sie können unvollständig sein; massgebend ist das amtliche Dossier.